Verwaltungsvorschriften - Schleswig-Holstein (Übersicht Stand 04.04.2012)
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Freien Straffälligenhilfe und von Maßnahmen des Opferschutzes Gl.Nr. 6680.4; Amtsbl. Schl.-H. 2012 S. 243 Bekanntmachung des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration vom 13. März 2012 – II 342 –
Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter (KSKS)Amtsbl. Schl.-H. 2008 S. 878 und Schleswig-Holsteinische Anzeigen 2008 S. 348
Gemeinsame Allgemeinverfügung des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa, des Innenministeriums und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 26. September 2008 – II 30/1552E-6SH-53SH –
Richtlinien zur Förderung der Diversion bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten Gl.-Nr.: 451.2; Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 389
Gemeinsamer Erlaß des Ministeriums für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, des Innenministeriums und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau vom 24. Juni 1998 - II 310/4210 - 173 SH - / IV 423 32.1 1 - / V 350 - 3625.32 -
vollständiger Text
Haftentscheidungshilfe im Jugendstrafverfahren Gl.-Nr.: 451.3; Amtsbl. Schl.-H. 1990 S. 317
Erlaß des Justizministers vom 6. April 1990 - V 250/4210 - 184
Stellungnahme zum 3. Opferschutzbericht der Landesregierung ,Drucksache 17/1937 (24.02.2012)
Der Schleswig-Holsteinische Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. vertritt die inhaltlichen Interessen von 50 Mitgliedsorganisationen, die in unserem Bundesland professionell mit Tätern und Opfern von Straftaten im Sinne eines Resozialisierungskonzepts arbeiten. Maßnahmen der Kriminalprävention und des Opferschutzes verfolgen aus unserer verbandlichen Sicht dieselben Ziele. Es sind dies vorrangig die Reduzierung von Kriminalität und Opferwerdung sowie die Hinwendung zu sowohl Tätern als auch zu Opfern von Straftaten um die geschehenen Taten aufzuarbeiten und ihnen ein zukünftiges Leben ohne Begehung oder Erleidung von Straftaten zu ermöglichen.
Wir freuen uns insofern, dass der Opferschutzbericht der Landesregierung Opferschutz in eben dieser integrierten Weise versteht und neben den rechtlichen und materiellen Unterstützungen allein für Opfer von Straftaten auch die versöhnungs- und tatausgleichsorientierten Angebote sowie die an die Täter gerichteten justiziellen und weiteren Maßnahmen der tertiären Kriminalprävention ausführlich berücksichtigt.
Zu einzelnen Punkten des Berichts:
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