Die Stiftung


STIFTUNG STRAFFÄLLIGENHILFE SCHLESWIG-HOLSTEIN

Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein engagiert sich seit 1982 in der Entschuldungshilfe und anderen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung für Straffällige sowie in der Projektfinanzierung. Kapitalgeber ist das Land Schleswig-Holstein.

Kuratorium

Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Vorsitzende, Ministerin für Justiz und Gesundheit des Landes SH
Tobias Berger, stv. Vorsitzender, Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes SH
Dorit Krost, Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes SH
Bernd Hannemann, Diakonisches Werk SH
Dr. Sebastian Pammler, Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
Carolin Giesselmann,  AWO Schleswig-Holstein gGmbH

Vorstand

Birigit Heß, LOStAin, Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Kiel
Stefan Thier, Stv. Vorstand

Geschäftsstelle

Andrea Haarländer, Geschäftsführerin

Prüfungsbeirat

Jens Clausen, Bewährungshilfe, Landgerichtsbezirk Flensburg
Jörg Colmorgen, Bewährungshilfe, Landgerichtsbezirk Kiel
Christine Bernet, Bewährungshilfe, Landgerichtsbezirk Lübeck
Stefanie Bollenbach, Bewährungshilfe, Landgerichtsbezirk Itzehoe
Irina von Daak-Pyne, Schuldnerberatung, Diakonie Altholstein
Sibylle Schwenk, Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in SH

Was wollen wir

Alle Unterstützungsmaßnahmen der Stiftung sind getragen vom gesetzlich verankerten Auftrag der Resozialisierung von Straftätern. Diesen verstehen wir als Aufforderung zur Hilfe und Unterstützung für straffällig gewordene Menschen, aber gleichermaßen auch als Maßnahme des Opferschutzes sowie als gesamtgesellschaftliche Prävention von Straftaten durch Rückfallvermeidung.

Was bieten wir

Die Stiftung unterstützt einzelne, straffällig gewordene Menschen sowie gemeinnützige Einrichtungen der Straffälligenhilfe durch Bürgschaften, Darlehen und Zuschüsse. Die Hilfen der Stiftung sollen vorrangig der wirtschaftlichen Stabilisierung und Eigenständigkeit sowie der Schuldenprävention und der Entschuldung von Straffälligen dienen.

Wie arbeiten wir

Grundlage aller Aktivitäten und Entscheidungen der Stiftung ist die Stiftungssatzung. Auf Basis der Satzung werden alle Fördermaßnahmen der Stiftung durch einzelne Vergaberichtlinien näher geregelt.
Wir kooperieren im Bereich der Entschuldungshilfe und anderen Stabilisierungsmaßnahmen eng mit den örtlichen Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Bewährungshilfe, Konfliktschlichtungsstelle, Therapieeinrichtung, vollzuglicher oder anderer sozialer Dienst). Hilfesuchende können sich nur mittelbar, über eine solche Beratungsstelle an uns wenden.
In jedem Landgerichtsbezirk sind zudem Stiftungsbeauftragte ansprechbar. Die Ansprechpartner sind die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer aus unserem Stiftungsbeirat (s.o.). Kontaktdaten finden Sie unter dem Button „Kontakt“.

Für potentielle Antragsteller und Berater/innen informiert der folgende Flyer in komprimierter Form über einige Fördermöglichkeiten der Stiftung. Die Broschüre kann auch in gedruckter Form kostenfrei über unsere Geschäftsstelle bezogen werden. Für die Schuldnerberatung hilfreich ist zudem ein Flyer für Gläubiger, der in kurzer Form über die Vorteile und Chancen einer Entschuldung mit Hilfe der Stiftung informiert. Auch diese Broschüre kann in gedruckter Form kostenfrei von unserer Geschäftsstelle bezogen werden.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.