Förderung für Einzelpersonen


Darlehen und Zuschüsse für Einzelpersonen

Wer wird unterstützt

Die Stiftung Straffälligenhilfe unterstützt Straffällige, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Schleswig-Holstein haben. Es können auch Angehörige oder Opfer von Straffälligen in die Hilfeleistungen einbezogen werden. Es muss die Aussicht bestehen, dass die unterstützten Personen zukünftig ein Leben ohne Straftaten führen. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Zweck und Mittel der Förderung

Vorrangig bietet die Stiftung verzinsliche Darlehen an, um Straffälligen bei der Bewältigung ihrer Schuldensituation zu unterstützen. Gesamtsanierungen sind genauso möglich, wie begründete Teilentschuldungen. Die Stiftung fördert in besonders begründeten Fällen auch Maßnahmen, die der finanziellen Stabilität von Straffälligen dienen. Dazu gehören u. A. berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder die Übernahme von finanziellen Verpflichtungen vor einer Titulierung.

Nachrangigkeit

Vor einer Inanspruchnahme der Stiftung Straffälligenhilfe ist zu prüfen, ob die Hilfeleistung auch über die Realisierung von Ansprüchen aus öffentlichen Kassen, Versicherungen oder ähnlichen Quellen erfolgen kann. In diesen Fällen fördert die Stiftung nicht.

Schulderlass bei Erfolg

Personen, die über ein Stiftungsdarlehen oder eine Bürgschaft gefördert werden, erhalten bei erfolgreichem Abschluss der geförderten Maßnahme bzw. bei regelmäßiger Rückzahlung ihres Darlehens nicht rückzahlbare Zuschüsse von der Stiftung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der aktuellen finanziellen Situation der Stiftung und nach internen Kriterien.

Antragstellung

Vollständige Antragsunterlagen können von Beratungseinrichtungen in Schleswig-Holstein über unsere Geschäftsstelle angefordert werden.
Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zu Möglichkeiten der Entschuldung und Stabilisierung von Straffälligen  telefonisch oder schriftlich (siehe Button: Kontakt).

 

 

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