Stiftungspreis


Justizministerin Anke Spoorendonk verleiht den Stiftungspreis "Arbeit für Straffällige 2015" am 27.5. um im Rahmen der Messe nordjob in Flensburg.

 Justizministerin Anke Spoorendonk hat heute (27. Mai) den von der Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein ausgelobten Preis „Arbeit für Straffällige 2015“ an zwei Preisträger übergeben. „Bezahlte Arbeit ist der Schlüsselfaktor zu einer erfolgreichen Resozialisierung“, sagte Spoorendonk bei der Verleihung im Rahmen der nordjob Messe in Flensburg. Alle Bemühungen um die Eingliederung von Straftätern in den Arbeitsmarkt dienten Tätern und potenziellen Kriminalitätsopfern gleichermaßen. In dieser Einschätzung war sich Spoorendonk einig mit der Jury des Stiftungspreises, zu der neben dem Stiftungsvorstand und Vizepräsidenten des Landgerichts Itzehoe, Dietmar Wullweber, auch die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Uta Fölster, sowie der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein, Wolfgang Müller-Gabriel gehören.

Untersuchungen in der Bewährungshilfe haben eine hohe Beschäftigungslosigkeit unter ehemaligen Strafgefangenen festgestellt. Gleichzeitig weiß man, dass das Rückfallrisiko ehemaliger Strafgefangener von rund 35 Prozent bei ausbildungsgerecht Beschäftigten auf 90 Prozent bei unqualifizierten Entlassenen ohne Beschäftigung steigt. Straffällige hätten es jedoch besonders schwer, Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu finden. Oft liege es an mangelnder schulischer oder beruflicher Qualifikation, manchmal fehlten die für das Arbeitsleben notwendigen persönlichen Voraussetzungen. Unter den Inhaftierten seien Sonderschüler, Schulabbrecher, Personen ohne oder mit abgebrochener Ausbildung, Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter überrepräsentiert.

„Alle Maßnahmen des Vollzuges, Straffällige zu beschäftigen und zu qualifizieren, sind auch angewiesen auf ein funktionierendes Netz bürgerschaftlicher Aktivitäten“, betonte die Ministerin. Ohne die vorurteilsfreie Bereitschaft der Wirtschaft, Organisationen der Wohlfahrtspflege, unserer Gesellschaft straffällig gewordene Menschen zu beschäftigen, könne kein nachhaltiger Erfolg der Maßnahmen realisiert werden.

Zwei gute Beispiele, die diesem erklärten Ziel dienen, wurden von der Jury ausgewählt und von Ministerin Spoorendonk ausgezeichnet:

1. Frau Anke Harder ist als ehrenamtliche Bewährungshelferin seit mehr als sieben Jahren engagiert in der Betreuung von jugendlichen Delinquenten. Sie hat sich intensiv um die Schuldenbereinigung der Probanden gekümmert. Frau Harder ist Friseurin und hat einer Probandin der hauptamtlichen Bewährungshilfe Elmshorn die Chance gegeben, ein Praktikum in ihrem Friseursalon zu absolvieren, um gegebenenfalls dort einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Die Probandin hat eine schwierige Biografie, lediglich einen Förderschulabschluss und würde auf dem freien Arbeitsmarkt keine Chance bekommen. Aufgrund des ausländerrechtlichen Status gibt es auch keine anderweitigen Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen.

2. Frau Birgit Christiansen, Leiterin der Schuldner- und Insolvenzberatung GATE des gemeinnützigen Vereins Pro Arbeit e.V.. Der Verein fokusiert seine Beratung nicht nur auf die finanzielle Situation, sondern versucht über einen ganzheitlichen Beratungsansatz in Zusammenarbeit mit Jobcentern und Arbeitsagenturen auch eine Integration in Arbeit zu unterstützen. Dieses ermöglichte in den letzten Jahren neben der Entschuldung die erfolgreiche Integration von straffällig gewordenen Menschen in Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Die Stiftung würdigt mit dem Preis stellvertretend auch insgesamt die qualitativ gute und wichtige Arbeit der über die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung Schleswig-Holstein vernetzten anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Eine Entschuldung ist ein weiteres wichtiges Ziel, um straffällig gewordenen Menschen eine Zukunftsperspektive zu verschaffen.

Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein würdigt das erfolgreiche Engagement der genannten Preisträger mit einem Preisgeld von insgesamt 2.500 Euro.

Die Arbeit der Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein baut auf drei Säulen auf:

  • Straffällige können Darlehen beantragen, um im Wege von Vergleichszahlungen Schulden abzubauen. In besonderen Fällen werden auch berufliche Eingliederungsmaßnahmen gefördert. Unterstützt werden dabei nur Menschen, bei denen die Erwartung besteht, dass sie künftig straffrei leben werden. Auch Angehörige oder Opfer von Straffälligen können in diese Hilfeleistungen einbezogen werden.

  • Außerdem fördert die Stiftung Projekte gemeinnütziger Träger der Straffälligenhilfe, die der Resozialisierung oder Entschuldung dienen.

  • Dritte Säule ist die Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Tätern wird mit der Vergabe von Darlehen für eine schnelle und vollständige Opferentschädigung geholfen.

 

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