Förderung für Träger


Darlehen und Zuschüsse für gemeinnützige Träger der Straffälligenhilfe

Wer wird unterstützt

Die Stiftung Straffälligenhilfe unterstützt als gemeinnützig anerkannte Träger in Schleswig-Holstein. Diese Träger müssen den Zweck verfolgen, straffällig gewordenen Menschen bei der Resozialisierung oder Entschuldung zu helfen. Es kann sich hierbei auch um Schuldnerberatungsstellen in freier Trägerschaft handeln.

Zweck und Mittel der Förderung

Die Stiftung bietet gemeinnützigen Trägern der Straffälligenhilfe verzinsliche Darlehen, Bankbürgschaften und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Vorrangig gefördert werden damit Projekte und Fortbildungen, die im Zusammenhang mit der Thematik „Ver- bzw. Entschuldung von straffällig gewordenen Menschen" oder „Hilfen bei der wirtschaftlichen Stabilisierung“ stehen. Für die Schuldenregulierung für Klienten gemeinnütziger Einrichtungen stellt die Stiftung auf Antrag auch den Trägern direkt Mittel zur Verfügung.

Nachrangigkeit

Vor einer Inanspruchnahme der Stiftung Straffälligenhilfe ist zu prüfen, ob die beantragte Förderung bzw. die Hilfeleistung auch über öffentliche Förderungen oder ähnliche Quellen erfolgen kann. In diesen Fällen fördert die Stiftung nicht.

Nachhaltigkeit

Geförderte Projekte sollen entweder ein evaluierbares Ergebnis innerhalb eines festen Projektzeitraumes erzielen, oder bei Planung einer unbegrenzten Laufzeit eine Finanzierungsperspektive nach Ablauf der Stiftungsförderung bieten.

Antragstellung

Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zu Möglichkeiten der Projektförderung telefonisch oder schriftlich (siehe Button: Kontakt).

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