Förderung für Täter-Opfer-Ausgleich
Darlehen und Zuschüsse für Einzelpersonen im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs
Wer wird unterstützt
Die Stiftung Straffälligenhilfe unterstützt Beteiligte an Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren, die von anerkannten Konfliktschlichtungsstellen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Zweck und Mittel der Förderung
Vorrangig bietet die Stiftung Tätern im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs verzinsliche Darlehen an, um eine schnelle und reibungslose Opferentschädigung zu gewährleisten und so den Erfolg des Täter-Opfer-Ausgleichs zu befördern.
Nachrangigkeit
Vor einer Inanspruchnahme der Stiftung Straffälligenhilfe ist zu prüfen, ob die Hilfeleistung auch über die Realisierung von Ansprüchen aus öffentlichen Kassen, Versicherungen oder ähnlichen Quellen erfolgen kann. In diesen Fällen fördert die Stiftung nicht.
Schulderlass bei Erfolg
Personen, die über ein Stiftungsdarlehen gefördert werden, erhalten bei erfolgreichem Abschluss der geförderten Maßnahme bzw. bei regelmäßiger Rückzahlung ihres Darlehens nicht rückzahlbare Zuschüsse von der Stiftung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der aktuellen finanziellen Situation der Stiftung und nach internen Kriterien.
Antragstellung
Vollständige Antragsunterlagen können von anerkannten Konfliktschlichtungsstellen in Schleswig-Holstein über unsere Geschäftsstelle angefordert werden. Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zu Möglichkeiten von TOA-Darlehen telefonisch oder schriftlich (siehe Button: Kontakt).